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Behandlungsfehlerverdacht?

5 Dinge, die Sie jetzt SOFORT in Angriff nehmen sollten!

Mit diesen Maßnahmen verbessern Sie Ihre Chancen und verringern Ihre persönlichen Belastungen!

1. Listen Sie alle Behandler und Diagnosen auf

Fertigen Sie eine Liste, in die Sie alle im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschaden tätigen Ärzte und nichtärztlichen Behandler historisch auflisten. Führen Sie auch Ihren Hausarzt, die Nachbehandler, aber auch z.B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten auf.

Diese Liste ist IHR Fundament für eine erfolgreiche Aufarbeitung des Behandlungsgeschehens! Arbeiten Sie diese Grundlage präzise aus. Eine Vorlage finden Sie HIER!

2. Fordern Sie Behandlungsunterlagen an

Fordern Sie bei dem mutmaßlich verantwortlichen Behandler oder Krankenhaus Ihre Behandlungsunterlagen an. Gegen – vorherige – Zahlung der Kopierkosten  müssen Ihnen die Unterlagen unverzüglich herausgegeben werden. Mahnen Sie die Herausgabe schnell an, wenn es länger dauert!

Sie wollen gleich von Anfang an professionell unterstützt werden? Gerne übernimmt die FACHKANZLEI FÜR PATIENTEN die Anforderung der Behandlungsunterlagen professionell für Sie!

Beauftragen Sie die FACHKANZLEI FÜR PATIENTEN:

3. Schreiben Sie den Behandlungsablauf auf

Notieren Sie schnellstmöglich den Ihnen erinnerlichen Verlauf der Behandlung – möglichst vom ersten bis zum letzten Moment der Behandlung. Was ist Ihnen aufgefallen? Notieren Sie Namen, Adressen, Kommunikationsdaten – der Mensch ist vergesslich! Lassen Sie sich von Ihrem Partner/Ihrer Partnerin und/oder Angehörigen und Freunden helfen! Vergessen Sie nicht die Namen Ihrer Zimmernachbarn/Leidensgenossen zu notieren! Auch einweisende Ärzte oder Nachbehandler können wichtige Aussagen machen. Schreiben Sie alles auf. Notieren Sie Fahrten, Zuzahlungen, Medikamente und Anschaffungen. Seien Sie Detektiv in eigener Sache!

Sie sind unsicher, wie Sie den Behandlungsablauf aufschreiben sollen? Gerne unterstützt die FACHKANZLEI FÜR PATIENTEN Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Gedanken.

Beauftragen Sie die FACHKANZLEI FÜR PATIENTEN.

4. Nehmen Sie als gesetzlich Krankenversicherter Ihre Krankenkasse ”ins Boot”!

Ihre gesetzliche Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, Sie zu unterstützen: Fragen Sie dort nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst! Ihre Krankenkasse wird Ihnen ggf. ein Formular übersenden, das Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. Ein besseres Ergebnis erhalten Sie, wenn Sie den Behandlungsfehlervorwurf konkretisieren und möglichst auch konkrete Fragen stellen.

Sie wünschen professionelle Unterstützung bei der Bearbeitung des Fragebogens und der Fragen an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)? Gerne übernimmt die FACHKANZLEI FÜR PATIENTEN die Anforderung des Fragebogens und erarbeitet diesen mit Ihnen gemeinsam.

Beauftragen Sie die FACHKANZLEI FÜR PATIENTEN:

5. Suchen Sie sich qualifizierten Beistand, der Sie auf dem langen Weg begleitet!

Der Weg der Prüfung eines Behandlungsfehlerverdachts ist langwierig und steinig. Eine Begleitung durch einen qualifizierten Berater sollten Sie sich wert sein. Es wird ein steiniger, langwieriger und zwischendurch auch entmutigender Weg. Ein professioneller Patientenanwalt unterstützt Sie, baut Sie auf und arbeitet mit Ihnen gemeinsam das Behandlungsgeschehen auf. Bestätigt sich Ihr Verdacht, werden all Ihre Ansprüche professionell aufgearbeitet.

Ein guter Patientenanwalt zeigt Ihnen aber auch klar auf, wo Sie keine Ansprüche durchsetzen können, ganz gleich, wie sehr Sie das als ungerecht empfinden.

Gerne begleitet die Fachanwältin für Medizinrecht, Vertrauensanwältin des Medizirechts-Beratungsnetzes Adelheid D. Kieper Sie auf Ihrem Weg. Haben Sie den Mut zu einem kostenlosen 15-minütigen Erstinformationsgespräch und entscheiden Sie dann, ob Sie die FACHKANZLEI FÜR PATIENTEN beauftragen wollen.

Für ein kostenloses Erstinformationsgespräch klicken Sie hier: